Bedingungen für Wettkämpfe und Lehrgänge
Kampfrichter:
- Mit der Meldung der Teilnehmer für einen Wettkampf sind die erforderlichen
Kampfrichter/innen bzw. Riegenführer/innen namentlich zu benennen. Bei
der Verwendung des Meldeprogramms „TGMeldung“ sind die entsprechenden
Personen in der Email aufzuführen.
- Die genaue Anzahl der zu meldenden Kampfrichter/innen und Riegenführer/innen
pro Verein ist vom jeweiligen Wettkampf abhängig und ist der entsprechenden
Wettkampfausschreibung zu entnehmen.
- Werden nicht genügend Kampfrichter/innen bzw. Riegenführer/innen
gemeldet, wird für jede fehlende Person eine Gebühr von 15,00 €
mit den Meldegebühren erhoben. Der Turngau Hunsrück kann auf das
Einziehen dieser Gebühr verzichten, wenn ein Verein weniger als drei
Teilnehmer meldet. Bei Meldungen über ein Lehrzentrum wird eine anteilige
Gebühr für fehlende Personen entsprechend der einzelnen Vereine
der Teilnehmer erhoben.
- Kampfrichter/innen mit mindestens Gaulizenz, die bei den Gau-Einzelmeisterschaften,
den Gau-Mannschaftsmeisterschaften, dem Kinderturnfest oder den Gau-Minitrampolinmeister-schaften
eingesetzt werden, erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung
von 5,00 €.
Meldung zu den Wettkämpfen:
- Meldungen von Teilnehmern zu Wettkämpfen sollten über unser Meldeprogramm
„TGMeldung“ erfolgen (auf unserer Homepage verfügbar). Alternativ
kann die Meldung auch schriftlich erfolgen (Post, Fax, Email an meldung (at)
tg-hunsrueck.de). Für bestimmte Veranstaltungen ist eine Meldung nur
über einen speziellen Meldebogen möglich (siehe jeweilige Wettkampfausschreibung).
- Die Meldegebühren und der Meldeschluss sind der jeweiligen Wettkampfausschreibung
zu entnehmen. Für Meldungen, die über das Meldeprogramm „TGMeldung“
erfolgen, gibt es einen späteren Meldeschluss.
- Für Meldungen, die erst nach Meldeschluss eingehen, wird das doppelte
Meldegeld erhoben.
- Teilnehmer oder Gruppen, die keinem Verein eines Turngaus im Turnverband
Mittelrhein angehören, zahlen das doppelte Meldegeld.
Lehrgänge:
- Meldungen von Teilnehmern für Lehrgänge können über
unsere Geschäftsstelle
(Telefon: 06764-3019747, Fax: 06764-3019748), per Email an lehrgang (at) tg-hunsrueck.de
erfolgen oder direkt über unsere Homepage www.tg-hunsrueck.de vorgenommen
werden.
- Die Meldegebühr und der Meldeschluss sind bei der jeweiligen Lehrgangsausschreibung
angegeben.
- Für Meldungen, die erst nach Meldeschluss eingehen, wird eine zusätzliche
Gebühr von 10,00 € erhoben.
- Die Anmeldung zum Lehrgang verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Bei
Nichterscheinen wird die Gebühr über den Verein eingezogen.
- Je fünf anwesender Lehrgangsteilnehmer pro Verein eines Turngaus im
Turnverband Mittelrhein wird eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühren
von 10,00 € gewährt.
- Teilnehmer, die keinem Verein eines Turngaus im Turnverband Mittelrhein
angehören, zahlen eine zusätzliche Gebühr von 10,00 €.
Die Meldegebühr ist bei Anmeldung per Scheck oder Überweisung zu
entrichten.